Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Sozialgeld nach dem SGB II (Hartz IV)

Für alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt.

Jobcenter Landkreis Konstanz, Geschäftsstelle Singen, Maggistr. 7, 78224 Singen 

Telefon: 07531 36336-0   Fax: 07731 7974-100

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Wichtige Anliegen wie Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge oder Mitteilungen an das Jobcenter können Sie auch einfach online erledigen: 

www.jobcenter.digital 

Öffnungszeiten Service- und Infostelle:

Mo., Di., Mi. und Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Mi.: Leistungsabteilung geschlossen, Do.: 8:00 - 17:30 Uhr

 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden.

Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten: Mo., Di., Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

www.lrakn.de/2100633

 

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII

Für Menschen mit geringen Rentenansprüchen oder dauerhafter Erwerbsminderung.

Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen,

Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

www.lrakn.de/2100606

Antragshilfe erhält man auch bei der 

Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen.

Telefon: 07731 85-516

Wohngeld

Für Menschen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen zur Sicherung des familien-gerechten Wohnens.

Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde

Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen 

Telefon: A – G Frau Casola 07731 85-542      

H – Q Frau Fleiner07731 85-543

R – Z Frau Hübner 07731 85-568   

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Servicezeiten: Mo., Mi. und Fr.:  8:30 - 12:00 Uhr, Mi.: 14:00 - 17:00 Uhr

www.in-singen.de/Soziale-Leistungen.733.html

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Asylbewerber*innen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration 

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz 

Telefon:  07531 800-1160  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten: Mo. bis Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/migration+integration/

 

Geringere Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen

Für alle Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere auch für Familien mit geringem Einkommen oder einem chronisch kranken Familienmitglied. Zuzahlungen entfallen, wenn bereits 2% der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen gezahlt wurden (bei chronisch Kranken 1%).

Zu beantragen über die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse.

www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

 

Nachbarschaftspass und Pflegeelternpass Stadt Singen

Mit einem Nachbarschaftspass oder Pflegeelternpass erhalten die Inhaber*innen die gleichen Vergünstigungen wie mit dem Sozialpass (siehe oben Sozialpass Singen).

  • Nachbarschaftspass: Wer innerhalb von Singen Nachbarschaftshilfe für einen anerkannten Dienst leistet, kann einen Nachbarschaftspass beantragen. 
  • Pflegeelternpass: Wer in Singen als Pflegeeltern tätig ist, kann aufgrund einer Bescheinigung des Landratsamtes Konstanz einen Pflegeelternpass erhalten. 

Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen

Ansprechpartnerin: Frau Kleinschmidt, EG Zimmer 005

Telefon: 07731 85-516  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr

 

Sozialpass Stadt Singen

Wer kann einen Sozialpass (Laufzeit sechs Monate) beantragen?

  • Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. Sozialgesetzbuch II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Hartz IV)
  • Empfänger*innen von Leistungen zum Lebensunterhalt gem. Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Stadt Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen 

Ansprechpartnerin: Frau Kleinschmidt, EG Zimmer 005

Telefon: 07731 85-516   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr

Mit dem Sozialpass erhalten Sie folgende Ermäßigungen:

  • Aachbad
    • Einzelkarte 2,60 € (statt 3,90 €)
    • Mehrfachkarte (10er) 24 € (statt 36 €)
    • Saisonkarte 50 € (statt 75 €)
    • Jahreskarte 110 € (statt 165 €)
  • Hallenbad
    • Einzelkarte 2,40 € (statt 3,60 €)
    • Mehrfachkarte (10er) 20 € (statt 30 €)
    • Mehrfachkarte (30er) 46 € (statt 69 €)
    • Saisonkarte 60 € (statt 90 €)
    • Jahreskarte 110 € (statt 165 €)
  • Stadtbusverkehr
    • Ermäßigte Einzelfahrscheine erhalten Sie in den Bussen, die Monatskarte in der Tourist Information Marktpassage, August-Ruf-Str. 13, 78224 Singen.
    • - Einzelfahrschein 1,20 € (statt 2,20 €)
    • - Monatskarte (nicht übertragbar) 28 € (statt 38 €)
    • - Mehrfahrtenkarte 10 Fahrten (übertragbar) 5,50 € (statt 10,00 €)
    • - Nachtlinie Singen (Anruf-Sammel-Taxi) 4 € (statt 5 €)
  • Volkshochschule (vhs)
    • Ermäßigung bei Kursen und Seminaren bei einer Kursgebühr: bis 25 €: 25%,  
    • bis 50 €: 30%, bis 75 €: 35%, bis 100 €: 40%, über 100 €: 50%
  • Singener Museen
    • - Hegau Museum: Eintritt frei, Führungen und Veranstaltungen 2 € 
    • - Kunstmuseum: Eintritt 3 € (statt 5 €)
    • - Städtische Bibliotheken: Jahresgebühr für Leseausweis kostenfrei (statt 10 €)
    • - Jugendmusikschule: 50 % Ermäßigung auf die Elternbeiträge
    • - Stadthalle: Bei Abo und Freiverkauf 20% Ermäßigung auf die Theaterringe und 50% auf die Konzertringe

www.in-singen.de/artikel.Sozialpass-fuer-Hilfeempfaenger.12396.733.html

 

Nachbarschaftspass und Pflegeelternpass Stadt Singen 

Singener Wegweiser*innen Im Handbuch der Singener Wegweiser*innen

www.wegweiser.awo-konstanz.de ist der Nachbarschaftspass ausführlich dargestellt. 

Unter „Finanzielle Hilfen durch Behörden und andere Institutionen“ 1.1 Allgemein.

 

vhs - Volkshochschule Landkreis Konstanz e.V.

Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

erhalten 20% Ermäßi¬gung auf die Kursgebühren bei Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids. Ausgenommen sind: Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die die vhs zusammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern durchführt oder die von Dritten bezuschusst werden sowie Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische Events und Einzelunterricht. Schüler*innen und Studierende haben freien Eintritt zu allen Vorträgen. Ermäßigungen der Kursgebühren für Singener Sozialpass-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber*innen (siehe oben Sozialpass Singen). Für Materialkosten sowie Lebensmittel- und Lernmittelumlagen werden keine Ermäßigungen gewährt.

vhs Landkreis Konstanz e. V., Theodor-Hanloser-Str. 19, 78224 Singen

Telefon: 07731 95810  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.vhs-landkreis-konstanz.de

 

Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich u.a. für:

  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Leistungen nach dem AsylbLG 
  • nicht bei den Eltern lebende Empfänger*innen von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • taubblinde Menschen
  • Empfänger*innen von Blindenhilfe.

Wer keine Sozialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag als besonderen Härtefall beantragen.

Anträge erhält man bei der Stadtverwaltung Singen:

  • Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
  • Bürgerzentrum, August-Ruf-Str. 11/13 (Marktpassage), 78224 Singen 

Der Antrag kann auch online unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheids bzw. Schwerbehindertenausweises zu senden an: 

ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf

  

Prozesskostenhilfe Singener Wegweiser*innen

Im Handbuch der Singener Wegweiser*innen www.wegweiser.awo-konstanz.de ist die Prozesskostenhilfe ausführlich dargestellt. Unter „Finanzielle Hilfen durch Behörden und andere Institutionen“ 1.1 Allgemein.